Keine Schweizer Unterstützung mehr für humanitäre EU-Hilfsprojekte
Luzern, 4.2.19 (kath.ch) Kurz vor Weihnachten hat die Europäische Kommission Schweizer Hilfswerken für die Finanzierung von weiteren humanitären Einsätzen eine Absage erteilt. Hugo Fasel, Direktor von Caritas Schweiz, muss dies erst einmal verdauen.
Wie Schweizer Radio SRF am Montag bekannt machte, können sich Schweizer Hilfswerke künftig nicht mehr an Ausschreibungen von humanitären Hilfsprojekten der EU beteiligen. Dieser Schritt erfolge «aus rechtlicher Grundlage» wie die EU-Kommission den Hilfswerken mitteilt.
Bislang flossen pro Jahr rund 50 Millionen Franken von der EU an humanitäre Projekte, die durch Schweizer Hilfswerke ausgeführt werden. Eine dieser Organisationen, die sich für solche Engagements regelmässig beworben hat und durchführen konnte, ist Caritas Schweiz.
«Bisher hat das gut funktioniert»Für Hugo Fasel ist nicht verständlich, warum die rechtlichen Grundlagen dafür nicht mehr gegeben sein sollten. «Bisher hat das sehr gut funktioniert und wir haben auf unsere Projekte auch gute Rückmeldungen erhalten», erklärte Fasel gegenüber kath.ch.
Vorsitzende anderer Hilfswerke wurden von Radio SRF so zitiert, dass es sich bei dem Entscheid um «politische Ränkespiele» zwischen der EU und der Schweiz handeln könnte.
Teils millionenschwere ProgrammeAls ein Beispiel eines humanitären Einsatzes, welches durch EU-Gelder mitfinanziert ist, nannte Hugo Fasel Flüchtlingsprogramme in Griechenland. Die Summe für solche Aufgaben könne bald einmal mehrere Millionen Franken betragen und nicht einfach so wettgemacht werden.
Der Entscheid der EU-Kommission wirkt sich zwar nicht auf laufende Projekte aus. Dennoch muss das Hilfswerk seine Tätigkeit im humanitären Bereich nun deutlich einschränken. Fasel hielt wohl fest, dass die EU-Gelder zwar nicht eingestellt würden. Es würden nun einfach andere Hilfswerke, solche aus dem EU-Raum, berücksichtigt.
Schweizer Arbeit wurde geschätztFür die Schweizer Organisationen ist es nicht nachvollziehbar, dass sie von diesem Markt ausgeschlossen werden. «Es handelt sich hier um einen Wettbewerb», stellt Hugo Fasel nüchtern fest. Ein Wettbewerb, der auch umgekehrt spiele: Projekte der Schweizer Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit Deza würden auch international ausgeschrieben.
Fasel spricht deshalb davon, dass sich Schweizer Hilfsorganisationen in diesem Bereich weiter auf das Recht auf Reziprozität, auf Wechselseitigkeit müssten beziehen können.
Erwartungen an BundesratFür den Direktor von Caritas Schweiz steht fest, dass weder die betroffenen Hilfswerke noch die Eidgenossenschaft diesen Entscheid aus Brüssel einfach so hinnehmen dürfen. «Wir erwarten vom Aussendepartement, dass man sich für uns bei der EU einsetzt», so Fasel.
Dabei wollen die betroffenen Hilfswerke gemeinsam vorgehen. Doch die erst vor Weihnachten eingegangene Mitteilung und die Tatsache, dass die Änderungen bereits ab Anfang dieses Jahres gelten, erfordern von den Organisationen erst noch eine Bereinigung der neuen Ausgangslage.
ms/kath.ch
Teaserbild: pixabay.com
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