Föderalistisches System verhindert rasches Handeln

An einem Mediengespräch Ende Mai haben Spitzenvertreter der katholischen Kirche Schweiz einen Zwischenstand zur Umsetzung von Massnahmen gegen Missbrauch präsentiert. 

Zu Beginn der Veranstaltung gab Stefan Loppacher, Präventionsbeauftragter und Sprecher des Gremiums «Sexuelle Übergriffe» der Schweizerischen Bischofskonferenz (SBK), einen Einblick in die heterogene Kirchenlandschaft der Schweiz, die neben verschiedenen Kulturen und Sprachen auch unterschiedliche Kirchenstrukturen aufweist. Diese strukturelle Herausforderung auf nationaler Ebene ist ein Faktor, weshalb die Umsetzung der Massnahmen nicht schneller vorangeht. Für Loppacher ist es die Schlüsselfrage, wie Missbrauchsbetroffene möglichst unabhängig und professionell beraten werden. So müssen Beratung von Betroffenen und Meldestrukturen voneinander getrennt sein. Alle Betroffenen im kirchlichen Umfeld werden an kantonale Opferhilfestellen verwiesen.
Derzeit sind die SBK, die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und die Katholischen Ordensgemeinschaften der Schweiz (KOVOS) in Gesprächen mit diesen Stellen, um sich finanziell am Mehraufwand zu beteiligen. Ebenso werden kirchliche Informations- und Koordinationsstellen als Support für die Opferberatung geschaffen. Und es gibt eine Weiterentwicklung der institutionsinternen Melde- und Fallbearbeitungsstrukturen. Ziel ist es, im Januar 2025 eine Meldestelle zu haben.

Psychologische Assessments
Eine weitere Massnahme betrifft die psychologische Abklärung von Seelsorgenden. Dies sei «kein Blick in eine Glaskugel, wie sich die Person entwickelt», so Stefan Loppacher. Dennoch sollen die psychologischen Assessments auffällige Persönlichkeitsstrukturen sichtbar machen. «Diese Massnahme muss eingebettet sein in die kirchliche Personalpolitik, in denen der Schutz der Menschen an erster Stelle steht», sagte der Präventionsbeauftragte. Die Kirche hole sich Unterstützung beim spezialisierten Unternehmen von Rundstedt, heisst es im veröffentlichten Zwischenbericht. 

Verbindlichkeit im föderalistischen System
Eine dritte Massnahme umfasst die Standards für Personaldossiers und Informationsaustausch. Missbrauchstäter zu versetzen, war in der Vergangenheit möglich, da zu wenig Austausch stattgefunden hat. Derzeit werden Standards entwickelt, wie Personaldossiers geführt werden. Hierfür ist eine externe Firma beauftragt worden. Dieses Jahr noch werden Schulungsunterlagen entwickelt, damit Verbindlichkeit im föderalistischen System entsteht.
Bischof Joseph Bonnemain berichtete, dass es einen letzten Schritt brauche, um ein nationales kirchliches Strafgericht einzurichten. Hierzu bedarf es einer Erlaubnis aus Rom, damit die Bischofskonferenz ein Konzept erarbeiten kann. Vor drei Wochen war er zusammen mit Bischof Felix Gmür bei der zuständigen Behörde. Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen alle Mitglieder der Bischofskonferenz solch einem Projekt zustimmen.

Betreuung Betroffener fehlt
Das weiterführende Forschungsprojekt zu sexuellem Missbrauch 2024–2026 von der Universität Zürich wird mit 1,5 Millionen Franken gefördert. Ebenso besteht Interesse, sich an der Dunkelfeldstudie der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz zu beteiligen.
Peter von Sury, Abt von Mariastein (SO) und Vertreter der KOVOS, sagte, dass die Orden nicht in der Lage waren, eigene Strukturen aufzubauen, um etwa Prävention, Genugtuungsleistungen oder Opferberatung bereitzustellen. Zudem sind Orden autonom. Richtlinien können zwar ausgearbeitet werden, sind aber nicht verbindlich.
Vreni Peterer, Präsidentin der IG-M!kU und Betroffene von sexuellem Missbrauch, unterstützte die vorgestellten Massnahmen. Allerdings kritisierte sie Roland Loos, Präsident der RKZ, der davon sprach, dass es bei der Umsetzung von Massnahmen auf ein paar Monate mehr oder weniger nicht ankomme. Betroffenen komme es sehr wohl darauf an. «Mir fehlt die Betreuung der Betroffenen, die jetzt da sind. Bei uns haben sich 54 Betroffene gemeldet.» Viele von ihnen sprechen zum ersten Mal über das Erlebte.

Konsequenteres Handeln 
Stefan Loppacher erwiderte, es sei eine «bittere Wahrheit», dass es der Kirche immer noch nicht leichtfalle, Betroffene in den Mittelpunkt zu stellen. Er forderte von der Kirche konsequenteres Handeln.
Zum Schluss stellte Vreni Peterer noch eine Forderung: «Wir hätten gerne, dass auch spiritueller Missbrauch immer wieder in Konzepten benannt wird.» Denn dieser ist der Nährboden für sexuellen Missbrauch.

Jacqueline Straub, kath.ch/Red., 12.6.24
 

Haben den Zwischenstand zur Umsetzung von Massnahmen gegen Missbrauch erläutert: Roland Loos, Präsident RKZ, Bischof Joseph Bonnemain, Abt Peter von Sury, Vertreter der KOVOS, und Stefan Loppacher, Gremium «Missbrauch im kirchlichen Kontext» der RKZ
Quelle: Jacqueline Straub
Haben den Zwischenstand zur Umsetzung von Massnahmen gegen Missbrauch erläutert: Roland Loos, Präsident RKZ, Bischof Joseph Bonnemain, Abt Peter von Sury, Vertreter der KOVOS, und Stefan Loppacher, Gremium «Missbrauch im kirchlichen Kontext» der RKZ

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