Katholische Synode des Kantons Thurgau
An ihrer Herbstversammlung im Pentorama in Amriswil waren sich die insgesamt 81 Synodalen in fast allen Punkten einig. Die im Rahmen der KOG-Revision in der Verfassung neu verankerte Notverordnung wurde noch geringfügig angepasst.
Zur Beschlussfassung über die redaktionellen Änderungen der drei Erlasse, welche im Rahmen der Totalrevision des Kirchenorganisationsgesetzes (KOG) erarbeitet wurden, gab es noch kurzfristig einen Antrag des Synodalen Dominik Steiner aus Tuttwil. Im Wesentlichen ging es dabei um die materielle Ergänzung eines Notverordnungsrechts, dessen Festschreibung in der landeskirchlichen Verfassung der Kirchenrat, nach den Erfahrungen mit der Corona-Pandemie und den damit verbundenen bundesrätlichen Massnahmen, für wichtig erachtet. Dieser neue Paragraf sieht vor, dass der Kirchenrat künftig in Not oder schwerer Störung der öffentlichen oder der kirchlichen Ordnung befristete Massnahmen treffen und Verordnungen erlassen kann, die von Verfassung und Gesetz abweichen können, um das Funktionieren von Landeskirche und Kirchgemeinden sicherzustellen.
Eigenes kirchliches NotrechtKonkreter Auslöser für die Schaffung dieser neuen, auf kirchliche Verhältnisse reduzierten Notverordnungskompetenz, waren die an die Corona-Situation angepassten Abweichungen von Verfassung und Gesetz, über welche die Thurgauer Regierung für ihre Politischen Gemeinden, Schul- und Bürgergemeinden verfügte. Wegen der Autonomie der Landeskirchen wollte sie dies jedoch nicht auch für die Kirchgemeinden regeln. In den Bestimmungen zum kirchlichen Notrecht wird die Not nicht näher umschrieben und eingegrenzt, da auch das heute Undenkbare nicht ausgeschlossen werden soll. Ferner wird die Kompetenz des Kirchenrats, Notrecht zu erlassen, mehrfach klar eingeschränkt: Zusätzlich zu den Vorgaben, die ganz grundsätzlich für öffentliches Handeln gelten, muss Notrecht zeitlich befristet werden, und der Kirchenrat muss die Synode unverzüglich über den Erlass informieren, um den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, das Notrecht aufzuheben oder abzuändern.
Minime ÄnderungDominik Steiner beantragte zum zweiten Absatz der Verordnung eine Ergänzung, nämlich dass die Bestimmungen zur Einberufung von Synodensitzungen nicht per Notverordnung geändert werden können. Eine Änderung schlug er für den dritten Absatz vor, der die Dauer der Verfügungen regeln soll. Steiner beantragte, dass die Verordnungen des Kirchenrats bis zur nächsten Synodensitzung in Kraft bleiben sollten. Stimme die Synode den Notstandsmassnahmen zu, blieben diese gültig, doch spätestens nach zwei Jahren müssten sie ausser Kraft treten. Kirchenrat Cyrill Bischof äusserte sich zu den Anträgen wie folgt: «Gegen die Ergänzung ist nichts einzuwenden, jedoch ist es nicht sinnvoll, die Dauer zu beschränken». Man sei in diesem Punkt bewusst abstrakt geblieben, denn man wisse nicht im Voraus, auf welche Notsituation man reagieren müsse. Bei der Abstimmung wurde dann auch der Ergänzungsantrag von Dominik Steiner grossmehrheitlich angenommen und der Änderungsantrag abgelehnt. Die bereinigte Notverordnung und die gesamtheitlichen redaktionellen Änderungen wurden in der Folge so abgenommen.
Neues Papier für forumKircheFür das Budget 2021 wurden die Kosten für die Hauptgruppe Kommunikation, die auch forumKirche als Teil der neugeschaffenen Fachstelle Kommunikation miteinschliesst, tiefer veranschlagt als im Vorjahr. Aufgrund der Beiträge aus der früher separaten Rechnung für das Pfarreiblatt forumKirche werden die Abschreibungen tiefer budgetiert. Dadurch können auch die weiterhin geplanten Erweiterungen und Unterhaltsarbeiten an der Webseite vorerst noch dem Verpflichtungskredit belastet werden. Da das bisherige Papier nicht mehr produziert wird, musste forumKirche eine neue Sorte wählen. Anfangs ging man von höheren Kosten von rund 25'000 Franken für das Papier aus. Das neue Papier kann nun aber zum selben Preis wie bisher bezogen werden. Neu wird ab 2021 auch die Kommission Kirche und Umwelt mit der Initiative «Grüner Güggel» als eigener Posten budgetiert.
Das Gesamtbudget wurde ohne Gegenstimmen mit einem Aufwandsüberschuss von 120'551 Franken angenommen, ebenso der tiefere Zentralsteuerfuss von 4.00 Steuerprozenten für das Jahr 2021 (bisher 4.15 Prozent). Beim Finanzausgleich merkte Finanzkommissions-Präsident Erwin Wagner an, dass dieser für 2021 mit 700'000 Franken zu budgetieren sei anstatt mit 800'000 Franken aus dem Vorjahresbudget. Dies aufgrund der Annahme eines Rückgangs der Steuerkraft um 5 Prozent bei einem Steuerfuss von neu festgelegten 4 Prozent. Die Korrektur des Finanzausgleichs wurde in der Folge ebenfalls einstimmig entschieden.
Sarah Stutte, forumKirche, 1.12.20
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