Einladung zur Nächtlichen Gebetswache

Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat den 26. Juni zum Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer erklärt. Angestrebt wird vor allem die Beseitigung von Folter und Misshandlungen. Die Menschenrechtsorganisation ACAT (Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter) möchte an diesem Tag mit einer Nächtlichen Gebetswache an Opfer von Folter erinnern.

2006 hat ACAT-Frankreich die Nächtliche Gebetswache ins Leben gerufen. Mit dieser Initiative soll eine internationale Kette von Menschen geschaffen werden, die in dieser Nacht der Opfer gedenken, ihnen Solidarität bekunden und sie mit Briefen unterstützen.

In ihrem Kampagnendossier stellt ACAT-Schweiz zehn Folteropfer vor. Ihre Geschichten stehen stellvertretend für tausende andere. Zwei dieser Kurzbiographien sind hier abgedruckt.

Trần Thị Nga, Vietnam

Die aus bescheidenen Verhältnissen stammende Nga verliess ihr Heimatland, um in Taiwan zu arbeiten. Die dortigen Verstösse gegen die Rechte der Gastarbeiter führen dazu, dass sie sich für die Menschenrechte engagiert. Zurück in Vietnam kämpft sie unermüdlich gegen Menschenhandel, Gewalt gegen Frauen und Landenteignungen. Zudem unterstützt sie inhaftierte Aktivisten. Aufgrund ihrer Aktivitäten wird sie mehrfach von Pro-Regierungs-Aktivisten und der Polizei verprügelt.

Am 21. Januar 2017 wird Nga verhaftet und der «Propaganda gegen die Regierung der sozialistischen Republik Vietnam» angeklagt. Während der Untersuchungshaft verschlechtert sich ihr Gesundheitszustand aufgrund der Folgen ihrer Verletzungen und der schlechten Haftbedingungen. Dennoch erhält sie keinerlei medizinische Versorgung. Erst nachdem sie bereits vier Monate in Haft verbracht hat, erhält ihr Anwalt die Erlaubnis, sie zu besuchen. Am 25. Juli 2017 wird Nga zu neun Jahren Gefängnis und anschliessend fünf Jahren Hausarrest verurteilt. Im Februar 2018 wird sie ins Gefängnis von Gia Trung überführt, mehr als tausend Kilometer vom Wohnsitz ihrer Familie entfernt. Erst im Juni 2018 erhält sie die Erlaubnis, ihre Angehörigen per Telefon zu kontaktieren. Sie berichtet dann, dass ihre Mitinsassin sie geschlagen und mit dem Tod bedroht habe, ohne dass die Behörden etwas dagegen unternommen hätten. Ganz im Gegenteil, die Behörden teilten der Familie mit, dass sie wegen «Missachtung der Gefängnisregeln» sanktioniert sei und ihre Besuchsrechte aufgehoben seien. Am 15. Dezember 2018 durfte Ngas Partner sie schliesslich ohne Kinder besuchen, nach monatelangem Schweigen. Im November 2018 startete ACAT-Schweiz einen dringlichen Appell zugunsten von Trần Thị Nga.

Germain Rukuki, Burundi

Das Landgericht von Ntahangwa verurteilte Germain Rukuki am 26. April 2018 nach einem unfairen Verfahren mit zahlreichen Unregelmässigkeiten zu 32 Jahren Haft. Ohne Vorlage fundierter Beweise und nur auf der Grundlage falscher Anschuldigungen wurde Germain wegen «Aufstandsbewegung », «Angriff auf die innere Sicherheit des Staates», «Rebellion», «Mord an Militärund Polizeiangehörigen sowie Zivilisten», «Beschädigung öffentlicher und privater Einrichtungen», «geplantem Wechsel der demokratisch gewählten Regierung» verurteilt. Sein Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bei der Urteilsverkündigung waren weder Germain noch seine Anwälte im Saal zugegen.

Was ihm angelastet wird ist, Mitglied von ACAT-Burundi gewesen zu sein, da diese wie fast alle burundischen Menschenrechtsorganisationen 2015 verboten wurde. Für den Präsidenten Pierre Nkurunziza handelt es sich bei den Mitgliedern dieser NGOs um Gegner, die durch Gefängnis, Exil oder Tod zum Schweigen gebracht werden müssen. Nach verschiedenen Unfällen im Gefängnis beantragte Germain Rukuki im Juni 2018 aus medizinischen Gründen seine vorläufige Entlassung, diese wurde ihm verweigert.

Germain ist seit Juli 2017 inhaftiert. Er hat gegen sein Urteil Berufung eingelegt. Die Urteilsverkündung lässt noch immer auf sich warten. Als Gipfel der Ungerechtigkeit ist nun die Akte von Germain Rukuki verschwunden! Dieser Verlust verletzt Germain Rukukis Recht auf einen fairen Prozess. Im November 2018 forderte die Afrikanische Kommission für Menschenrechte die burundischen Behörden auf, «alle Personen freizulassen, die willkürlich festgehalten werden, insbesondere die Menschenrechtsverteidiger». Bis heute ist Germain Rukuki zu Unrecht im Gefängnis!

Gebet und Brief

ACAT lädt ein, im Rahmen der Nächtlichen Gebetswache für die Opfer zu beten und ihnen einen Brief zu schreiben. Briefe können mit einem Vermerk («Aktion Trần Thị Nga bzw. Germain Rukuki ») an ACATSchweiz gesendet werden: Speichergasse 29, Postfach, 3001 Bern. Sie werden eingescannt und weitergeleitet.

ACAT-Schweiz/Red. (11.6.19)


Nähere Infos unter www.naechtlichegebetswache.com


 

 

 

 

 

 

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Bild: Nguyể n Tăng Luỹ

 
 
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Bild: zVg

 
 
 

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